(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen -Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Terflex / Kevser Demir, Hüttenstraße 48, 35708 Haiger, (nachstehend: „Verkäufer“), betreffend den Shop Terflex und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains, sowie für alle weiteren Online-Shops und Plattformen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Verkäufer im Sinne des AGB ist Terflex (Kevser Demir)
(1) Die im Shop angebotenen Waren des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits verbindliche Angebote abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.
(2) Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch (automatisierte) E-Mail. Mit dieser E-Mail- Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischen Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.
(5) Auftragsbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichung zwischen Bestellung, Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind Terflex umgehend anzuzeigen. Etwaige verspätete Mitteilungen des Kunden gegenüber Terflex zu Abweichungen zwischen Bestellung, Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung sowie sonstige Unrichtigkeiten sowie daraus resultierende bzw. dem Kunden entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter Änderungswünsche hat der Kunde zudem keinen Anspruch. (6)Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffende Änderungen sind nur gültig, sofern Terflex sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber Terflex äußert. Terflex weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure von Terflex nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.
(1) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Hat der Verkäufer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit hinsichtlich der Montage kann sich verschieben, wenn eine Montage auf Grund der Wettereinflüsse nicht bis zum angegebenen Montagetermin durchgeführt werden kann.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
(1) Bei den im Shop angebotenen Waren bleiben Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber der Bildschirmdarstellung vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Alle Terrassenüberdachungen, Unterdachbeschattungen u.ä. der Farbe z.B. Weiß sind ähnlich RAL 9016. Geringfügige Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund.
(2) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Käufer angelieferten bzw. übertragenen Daten aus.
(3) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten (insbesondere für das Aufmaß der zu fertigenden Terrassenüberdachungen, Beschattungen, Seiten- und Keilelemente und alle weiteren auf Maß gefertigten Waren, d.h. alle Maßangaben in mm, bzw. cm - (Breite x Höhe/Tiefe) verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.
(4) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin ab Ladekante Lkw die Ware angenommen und abgeladen wird, sofern eine Montage des Kaufgegenstandes nicht vereinbart wurde. Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag min. 1 Person (z.B. bei Terrassenüberdachungen, Beschattungsanlagen) bzw. min. 2 Personen (bei allen größeren Elementen) bereitstellen, da das Abladen und Einlagern durch den Käufer erfolgen muss. Ebenso muss eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware abnimmt und den Lieferschein unterzeichnet. Der genaue Liefertag wird dem Käufer min. 2 Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da die Lkw- Tour mehrere Kunden umfasst, kann nur der Tag, nicht die genaue Uhrzeit genannt werden.
(5) Der Käufer muss telefonisch unter der dem Verkäufer angegebenen Rufnummer erreichbar sein, damit bei Planänderungen, Terminverschiebungen etc. ein Kontakt aufgenommen werden kann. Falls der Käufer nicht erreichbar ist, ist die Firma Terflex berechtigt Terminverschiebungen ohne Absprache mit dem Käufer vorzunehmen. (6) Der Kunde ist verpflichtet den freien Zugang zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlicher unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä. zu gewährleisten. (7) Der Kunde verpflichtet sich, den Monteuren der Firma Terflex auf eigene Kosten freien Zugang zu einer Wasser- und einen mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
(8) Der Kunde ist auf Anfrage der Firma Terflex verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde der Firma Terflex eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
(9) Die Firma Terflex ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen od
(1) Bei Bestellungen über den Shop gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten, sofern es sich ausschließlich um den Kauf ohne Montage handelt, bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer vereinbarten Lieferadresse.
(2) Unvorhergesehene Arbeiten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sich die Arbeitszeit auf Grund der Durchführung der Arbeiten erhöht.
(3) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht versandkostenfrei, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht, den Abmaßen der Ware sowie vom gewünschten Ziel ab.
(4) Die Belieferung der Kunden durch die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), in bar oder per Paypal. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 5 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 3 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
(5) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
(7) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.
(2) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch einen Drittanbieter nach Wahl. Am Lager befindliche Ware wird innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Für nicht am Lager befindliche Ware kann die Lieferzeit bis zu sechs Wochen nach Zahlungseingang betragen. Für die Liefermöglichkeit ist der Verkäufer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Scheitert die Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren. Etwaig geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. In diesem Fall steht dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz nicht zu. Teillieferungen sind zulässig. Die Kosten für Transport werden in diesem Fall nur einmal berechnet.
(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über, sofern der Verbraucher den Spediteur selbst ausgewählt hat.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(3) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.
(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(5) Ist für die Leistung von Terflex eine Abnahme vorgesehen, so ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
(6) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Terflex dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von mindestens einem Mangels gegenüber Terflex verweigert hat.
(7) Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk ab, obschon er den Nagel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
(8) Terflex und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung and er Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des Abnahmeprotokolls zu verweigern.
(1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
(2) Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen ist im Zweifel die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer entscheidend.
(6) Die Obliegenheiten von Kaufleuten zur Untersuchung und Rüge der Sache aus §§ 377, 381 Abs. 2 HGB bleiben unberührt. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
(7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen sein. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
(8) Es wird keine Haftung aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß (insbesondere aufgrund wetter- und witterungsbedingter Einflüsse), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (Pflege- und Wartungshinweise), ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritter.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Der Verkäufer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Verkäufer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
(4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe "Garantie" oder "Zusicherung" ausdrücklich genannt werden.
(5) Der Verkäufer ist nicht für die Richtigkeit der vom Käufer vorgenommenen Messungen von Öffnungen verantwortlich.
(6) Der Käufer verpflichtet sich, eindeutige und sichtbare Mängel an der Kaufsache unverzüglich jedoch spätestens nach 10 Tagen dem Verkäufer schriftlich mit eindeutigen, beigefügten Foto des Mangels mitzuteilen. Beschädigungen an der Ware durch den Käufer selbst oder dritte vom Käufer beauftragte Personen oder Beschädigungen durch Nachfolge Gewerke stellen keinen Sachmangel dar und sind von Garantieleistungen durch den Verkäufer ausgeschlossen. Die Beweislast des Mangels liegt beim Käufer.
(7) Im Garantiefall ist der Verkäufer berechtigt innerhalb einer angemessenen und technisch machbaren Nachfrist den Mangel durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.
(8) Sämtliche Richtlinien, bezüglich der Markisen, können auf der Webseite des Herstellers Varisol und Selt bezogen werden. Alle Richtlinien der jeweiligen Hersteller sind hiermit rechtskräftig.
(9) Baurechtliche Zulassung
Bauanträge und dergleichen sind vorab Bauseits zu erledigen und bedarfen einer Genehmigung seitens der Stadt/Gemeinde/Bauamt.
(10) Bei Naturkatastrophen oder schweren Unwettern mit starken Windböen kann das Wasser die Glasscheiben hochsteigen und in die Terrassenüberdachung tropfen, dieses ist Bauart bedingt geschuldet.
(11) Bei Montage der Pfosten auf einer Bodenplatte, wo sich eine Räumlichkeit darunter befindet, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden. Der Auftraggeber ist selbst für die Abdichtarbeiten und der Dichtigkeit verantwortlich.
Wir empfehlen diesbezüglich eine Fachfirma zu beauftragen.
(1) Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt:
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs des Gegenstandes trägt der Verbraucher.
(2) Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, gilt:
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
b) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
d) Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
g) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Verbrauchers günstiger sind; vgl. Art. 29 EGBGB.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Das Widerrufrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.
- An: Firma Terflex Kevser Demir, Hüttenstraße 48, 35708 Haiger, Tel. 02773 - 8729244, E- Mail: info@terflex.de
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